Die Hundepension HUNDELEBEN ist eine der ersten Pensionen mit gemischter Gruppenhaltung – für alle Rassen und Mischlinge
Durch intensive Gruppenbeobachtungen und vieljährige Erfahrung des HUNDELEBEN-Teams werden die Hunde in die für sie geeignete Gruppe eingeführt, je nach Temperament und Veranlagung. Hier darf der Hund unter seinen Artgenossen noch das sein, was er ist: eben ein Hund!
Die Gehege sind für drei Gruppen mit jeweils max. 15 Hunden konzipiert: ein Gehege für kleine Hunde und zwei Gehege für große Hunde. Pro Gehege gibt es ein großes, beheiztes Hundehaus mit angrenzendem, weitläufigem Auslauf. Außerdem stehen sieben Einzelgehege mit beheiztem Hundehaus zur Verfügung.
Die Hunde einer Gruppe, ob Rüde oder Hündin, sind ständig zusammen, werden den ganzen Tag von einer Bezugsperson betreut, werden nach Bedarf ein- bis zweimal täglich gefüttert und können jederzeit frei verfügbar in ihren Auslauf.
Es wird immer auf die Befindlichkeit der Hunde geachtet, und sollte etwas nicht in Ordnung sein, wird sofort ein Tierarzt verständigt. Eigenes Futter kann mitgebracht werden, auch eine Hundedecke – nicht vonnöten sind: Leine, Halsband, Napf, Spielzeug oder Hundekorb! Unbedingt mitbringen sollten Sie dagegen den gültigen Impfpass Ihres Hundes. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine läufigen Hündinnen aufnehmen.
Selbstverständlich wünschen wir uns nach vereinbarter Terminabsprache, dass Sie sich unsere Pension vorher persönlich anschauen. Dabei können Sie uns kennenlernen, und wir beantworten Ihnen gern sämtliche Fragen rund um die Hundepension HUNDELEBEN.
1 Pensionstag: Euro 35,00 pro Hund/Tag (ab 2 Hunde, je Hund/Tag: Euro 30,00)
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-13 und 14-18 Uhr, Samstags 9-14 Uhr, Sonntags geschlossen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Hundeleben
1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Pension HUNDELEBEN wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Inhaber der Pension HUNDELEBEN weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluß ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind. Außerdem sind die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen durch deutlich sichtbaren Aushang am Eingang der Pension HUNDELEBEN ausgehängt, und der Inhaber der Pension weist jeden Hundehalter auf diesen deutlich sichtbaren Aushang hin. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Pension HUNDELEBEN gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pension HUNDELEBEN Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der Pension HUNDELEBEN einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2 Die Hundepension HUNDELEBEN gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen.
1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension HUNDELEBEN der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.
1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Pension HUNDELEBEN eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
1.6 Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1.5 genannten Fälle erfasst.
2. Tierarztkosten/Tierheim
2.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
2.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension HUNDELEBEN berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension HUNDELEBEN übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache).
2.3 Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 15 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der Pension HUNDELEBEN ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
2.4 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses der Pension HUNDELEBEN verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
2.5 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Pension HUNDELEBEN übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
3. Pensionspreise
3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, pro Pensionstag EURO 35,00 zu bezahlen. Sollte mehr als ein Hund in Pension gegeben werden, beträgt der Satz pro Hund und Tag EURO 30,00. Der Bringtag zählt in voller Höhe als Pensionstag. Der Abholtag zählt dann nicht als Pensionstag, wenn der Hund in der Zeit von montags - samstags bis 13.00 Uhr abgeholt wird.
3.2 Der Pensionspreis wird nach Absprache entweder im Voraus oder bei Abholung des Hundes entrichtet.
4. Öffnungszeiten
Montag - Freitag: von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: von 9.00 bis 14.00 Uhr, Sonntag: geschlossen.
5. Haftung
Die Pension HUNDELEBEN schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Pensionsvertrag als Download
Durch Klicken auf den unten stehenden Link können Sie sich unseren Pensionvertrag herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und bei Abgabe Ihres Hundes an HUNDELEBEN mitbringen.
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- Pensionsvertrag (PDF | 383 kb)