Wer die Haltung eines Hundes , der als ,,gefährlich" eingestuft ist, in Hamburg oder Schleswig-Holstein beantragen möchte oder muss, muss einen Sachkundenachweis ablegen. Das Wissen für diesen Nachweis können Sie bei uns erlangen. Die ausschließlich theoretische Prüfung nimmt Michael Grewe ab. Termine auf Anfrage.
Die Gehorsamsprüfung ist notwendig, um in Hamburg die Leinenbefreiung zu erlangen.
Diese praktische Prüfung wird in Hamburg von Anne Klose durchgeführt.
Termine auf Anfrage.
(D.oq O.wner Q.ualification-Test 2.0)
Der D.O.Q.-Test 2.0 ist eine freiwillige Sachkundeprüfung über den Umgang mit Hunden und richtet sich an Hundehalter und Hundeinteressierte. Die Durchführung von D.O.Q.-Test 2.0 ist bundesweit einheitlich geregelt und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
Die theoretische Prüfung über ca. 45 Min. umfasst 30 Multiple-Choice Fragen (Kosten: 59,50 EUR computergestützt oder 75,00 EUR Papier basierend)
Der praktische Teil über ca. 60 Min. überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. (Kosten: 75,00 EUR )
Der D.O.Q.-Test 2.0 gilt in Schleswig-Holstein als Sachkundenachweis für gelistete Hunde und wird von den Behörden anerkannt.
In Hamburg haben die Bezirksämter im Einzelfall, ggf. auch nach Rücksprache mit der BSG als Fachbehörde, die Möglichkeit, den D.O.Q.-Test 2.0 (also eine andere Prüfung, auch wenn diese nicht ausdrücklich in der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz genannt ist) als gleichwertig zur Gehorsamsprüfung zu akzeptieren.
Den theoretischen Prüfungsteil können Sie prinzipiell in jeder Tierarztpraxis oder bei einer Hundeschule mit zertifiziertem Hundetrainer absolvieren.
Folgende Personengruppen sind zur Abnahme des praktischen Prüfungsteils berechtigt:
Hundeleben bietet mit zwei, durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein, zertifizierten Hundertrainern einen Vorbereitungskurs, sowie die Abnahme des D.O.Q.-Test 2.0 in Theorie und Praxis an.
Wenn Sie einen Hund haben, der als ,,gefährlich" eingestuft ist, entweder auf Grund seiner Rasse oder wegen eines Vorfalles, können Sie Ihren Hund unter gewissen Voraussetzungen durch einen Wesenstest von dieser Einstufung befreien lassen. Michael Grewe ist von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein geprüfter Sachverständiger und ist somit berechtigt den Wesenstest durchzuführen. Diese Anerkennung gilt für Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen und andere Bundesländer. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung